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Intro-Music: Title: “Femme Fatale: 30a”; Composer: Jack Waldenmaier; Publisher: Music Bakery Publishing (BMI)

Marco Herack
Marco Herack

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Intro-Music: Title: “Femme Fatale: 30a”; Composer: Jack Waldenmaier; Publisher: Music Bakery Publishing (BMI)

9 Comments

  1. So! Hier! Nächster Kommentar!!! 🙂

    Könnt Ihr mir mal erklären, was genau eigentlich unter den ominösen „Strukturreformen“ verstanden wird, die bspw. vom IWF oder Herrn Draghi immer wieder gefordert werden?
    Mir scheint das mittlerweile so ein inhaltsleerer, weil tendenziell alles umfassender, Begriff geworden zu sein. Früher (in den 90ern und 00ern) wurde darunter ja immer der Ruf nach Privatisierung und Verschlankung des Staates verstanden. Ich hoffe das ist heute nicht mehr so eindimensional. Der IWF hat sich ja (zumindest wenn man die working paper liest) ein bisschen von alten neoliberalen Standardrezepten verabschiedet. Habt Ihr da mehr Einblick?

    Danke und einen schönen Urlaub dem @egghat.

    • das ist ja fast schon eine sinnfrage.

      mein bisheriger eindruck ist, dass sich die wissenschaftlichen erkenntnisse des iwf doch recht weit von seinem aktiven handeln bewegen. das rührt aber mE auch daher, dass viele entscheidungen am ende eben doch politisch und nicht so sehr ökonomisch getrieben sind.

      mfg
      mh

    • Danke für den Kommentar.

      Tja, was sind Strukturreformen? Gute Frage. Konkret sagt man glaube ich so selten, weil sich hinter den Strukturreformen genau die fiesen Dinge verstecken, gegen die viele Menschen spontan auf die Straße gehen würden. Der IWF hat zwar eingesehen, dass man nicht jedes Land über die Senkung der Staatsausgaben sanieren kann, aber auf der anderen Seite habe ich nichts davon gelesen, dass sich der IWF von seinen Forderungen nach weniger Kündigungssschutz, mehr Arbeitsmarktflexibilität, höherem Rentenalter, mehr Wettbewerb auf allen Ebenen (auch in Bildung und Gesundheit), weniger Staat (=Privatisierungen) und anderem verabschiedet hätte.

      Und danke für die Urlaubswünsche. Werde ich haben, bin mir da sicher 🙂

  2. Marco Marco

    Mal wieder eine sehr interessante Folge 🙂

    Zum Thema IEX und Hochfrequenzhandel würde ich gerne noch ein Buch empfehlen. Es ist von Michael Lewis und heißt „Flashboys“. Ich habe die deutsche Version gelesen und war begeistert von dem Buch. Ich kann es jedem der sich für das Thema interessiert nur empfehlen.

    Falls das Buch in einer Folge des Mikroökonomen Podcasts schon mal erwähnt/empfohlen wurde, dann entschuldigt bitte die Wiederholung. Das ist dann wohl an mir vorbei gegangen. Falls nicht, dann lest das Buch! 😉

    Viele Grüße
    Marco

    • Danke für den Hinweis. Hatten wir bisher noch nicht, ist mir aber schon häufiger empfohlen worden (auch von Leuten aus der Branche). gelesen habe ich es trotzdem noch nicht, die Zeit, die Zeit …

  3. stefan stefan

    Zur Vermögensteuer und zu Erbschaftsteuer habt ihr in dieser Folge ordentlich Unsinn erzählt. Das wurde kaum besser durch den Hinweis, dass der Halbteilungsgrundsatz wieder kassiert worden ist. Aber von vorne. Das BVerfG hat die Vermögenssteuer ausgesetzt weil unterschiedliche Vermögensarten unterschiedlich besteuert wurden. Insbesondere ging es dabei um die Bewertung von Immobilien. Im Urteil findet sich dann ein sogenanntes Obiter Dictum. In diesem sagt das BVerfG „nebenbei“, dass es soetwas wie den Halbteilungsgrundsatz gäbe. Mittlerweile ist klar, dass das nicht Teil der ständigen Rechtssprechung des BVerfG ist. Das war lediglich der feuchte Traum eines gewissen Prof. Kirchhoff.
    Dieser Unsinn wird auch heute noch gern von Neoliberalen zitiert und verbreitet – allein es gibt keinen Halbteilungsgrundsatz!
    Zur Vermögensteuer behauptet ihr dann noch die ganzen üblichen Geschichten. Etwa dass der Erhebungsaufwand zu hoch sei. Das ist falsch. Die Vermögensteuer war immer einträglich und die Schätzungen zum Erhebungsaufwand bewegen sich in einer Bandbreite von der man sagen kann, dass es im Rahmen des üblichen ist. Die Bewertung von Immobilien steht im Steuerrecht übrigens im Rahmen der Grundsteuerreform sowieso an, genau hier lag bisher das Hauptproblem bei der Bewertung. Zu dem Komplex gibt es von Prof. Wieland ein sehr lesenswertes Gutachten, dass einen guten ßœberblick bis 2012 gibt: http://www.boeckler.de/pdf/pm_2012_08_17_wieland.pdf
    Zur Erbschaftsteuer sagt ihr auch einiges, im Grundsatz bin ich bei vielem bei euch. Aber, die Erbschaftsteuer ist im Moment so gestaltet, dass besonders Betriebsvermögen verschont werden. Ein übergroßer Teil der Unternehmen die vererbt oder verschenkt (!) werden bleibt steuerfrei – auch nach dem neuen Entwurf wie er im Moment vorliegt. Es gibt durchaus gute Argumente eine Erbschaftsteuer so auszugestalten, dass Unternehmen weiter bestehen und nicht übermäßig besteuert werden, das BVerfG sieht diese auch, nur eben im geltenden Steuerrecht deutlich überschritten.
    Zu der These die Erbschaftsteuer würde einen gleichmäßiges Aufkommen bringen vielleicht noch der Hinweis, dass diese auch die Schenkungsteuer ist. Es ist anzunehmen, dass besonders große Erbschaften in den letzten Jahren bereits vorgezogen worden sind um das verfassungswidrige Erbschaftsteuerrecht wie es im Moment noch angewendet wird auszunutzen.
    Ansonsten hatte ich gerade ziemlich Hals bei diesen Sätzen, man dürfe ja bloß nicht alles machen – Spitzensteuersatz anheben, Erbschaften- und auch noch Vermögensteuer. Warum denn nicht? Einerseits wird das Vermögen besteuert weil in ihm schon ein Ertrag liegt und man überdies hier den übermäßigen Zuwachs begrenzen will. Andererseits wird mit Erbschaften und Schenkungen arbeitsloses Einkommen besteuert. Und beim Spitzensteuersatz geht es darum die Abgabenregression (Stichwort Sozialabgaben haben eine Einkommensbemessungsgrenze) auszugleichen und nach der tatsächlichen Leistungsfähigkeit zu besteuern. Bei der Einkommensteuer will im Moment niemand, nicht einmal DIE LINKE Steuermehreinnahmen generieren, hier geht es im wesentlichen um eine ß„nderung bei der Steuerprogression um Jahreseinkommen bis ca. 60.000 € zu entlasten und die darüber stärker zu belasten. Warum man diese drei Dinge nicht gleichzeitig tun sollte hab ich nach euren Allgemeinplätzen nicht verstanden.

    So, nichtsdestotrotz. Vielen Dank für den Podcast, auch wenn ich nicht alles teile was ihr sagt ist das Format sehr anregend. Ich schätze vor allem die vielfältigen Themen und Einblicke – macht weiter so!

    • Danke für die Antwort, so mag ich das. :o)

      Wir werden das in der nächsten Ausgabe noch mal thematisieren. Vor allem das Thema Besteuerungsarten und ihre Höhe. Zu den anderen Sachen will sich Egghat vielleicht äußern.

      Zur Vermögenssteuer voran: mE reicht es Kapitalerträge zu besteuern. Also das Ergebnis der Arbeit mit dem Kapital. So greift der Staat auch direkt in die Hebelwirkung von Vermögen ein. Das reine Vermögen, also die Substanz zu besteuern, mindert deren Arbeitswillen und steigert die Fluchtaktivität.

      Generell sehe ich Steuern in diesem Bereich vor allem als Möglichkeit zu steuern. Mir geht es also weniger um die möglichst hohen Einnahmen für den Staat sondern mehr um die Anreize mit dem Geld gescheit zu arbeiten und ncht nur am Finanzmarkt zu wirken.

      mfg
      mh

  4. Danke für die kritischen Anmerkungen.

    Zur Vermögenssteuer: Ich bin kein Fan dieser Steuer. Hat man glaube ich gemerkt 😉 Dass der Erhebungsaufwand höher ist als die Einnahmen, wollte ich nicht gesagt haben (hast du auch so nicht verstanden), dass der Aufwand höher ist als z.B. bei Steuern wie der Mineralölsteuer (die in der Erhebung quasi nix kostet, aber etwa ein Fünftel der Steuereinnahmenausmacht) ist aber glaube ich klar. Das Problem ist dabei weniger, dass der Staat dabei Kosten hat, sondern auch der Bürger. Willst du wirklich jedem, der Vermögenssteuer zahlen muss, jedes Jahr Immobilien und Unternehmen bewerten lassen? Darüber freut sich doch nur einer: Die Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Und am Ende hast du noch einen Haufen überlastetet Finanzgerichte, weil gegen jede zu hohe/niedrige Bewertung geklagt wird. Ich halte das echt für kritisch. Wir diskutieren jedes blöde Arbeitszimmer und jeden Kilometer Fahrtweg bei der Lohnsteuer, aber bei der Vermögenssteuer machen wir so Pi mal Daumen? Ich glaube, dass man da genau sein muss. Und deshalb ist es IMHO besser, dass einmal im Leben (genauer gesagt nach seinem Leben) zu machen. Das ist schon nervig genug …

    Höhere Steuern haben keine Kollateralschäden? Nun gut, da habe ich eine grundsätzlich andere Einstellung. Nichts ist schneller als im Ausland als Kapitalvermögen. Und kaum etwas ist schneller ins Ausland verlegt als ein Firmensitz. Ich weiss, dass das die neoliberale Drohkulisse gegen jede Art von Steuererhöhung ist. Aber ich halte es nicht für einen Zufall, dass die Steuersätze auf die beiden oben genannten Sachen (Kapital, Unternehmen) die geringsten sind, deutlich geringer als die Steuern auf Löhne oder auch auf Energie/Sprit oder Zigaretten/Alkohol. Wenn man daran was ändern will, muss man da vorsichtig und überlegt rangehen. Mit „kann man einfach alles erhöhen“ kommt man nicht weiter, ohne richtig Kollateralschaden anzurichten.

    Dass du den „Kirchhoffschen Halbteilungsgrundsatz“ für einen feuchten Traum hältst, ist dein gutes Recht. Ich glaube aber, dass sich aus dem Eigentumsrecht im GG durchaus ähnliche Richtlinien ableiten lassen. Anders gesagt: ich würde nicht komplett vom Glauben abfallen, wenn der BGH einen Spitzensteuersatz bei Lohn (oder Erbschaftssteuer) von 80% humorlos einkassieren würde. (Ich weiss, ich konstruiere Extremfälle, aber ich will nur deutlich machen, dass es Grenzen gibt)

    Was den Spitzensteuersatz angeht: Der kann von mir aus bleiben wo er ist. Viel wichtiger wäre die Bürgerversicherung, sprich die Abschaffung der PKV und die Abschaffung der Obergrenze in der GKV und die Verbreitung der Bemessungsgrundlage auf alle Einkommensarten. Darüber sollen die Reichen sich bloß nicht zu viel beschweren, immerhin sind die Sätze „flat“ und nicht progressiv wie die Einkommensteuer.

    Eigentlich muss man, sobald man die Steuerdiskussion führt, sowieso gleich die Sozialsystem-Diskussion mitführen. Denn (u.a.) letzteres sorgt dafür, dass unser Steuersystem weit weniger progressiv ist, als es uns die Gegner jeglicher Steuererhöhungen gerne weismachen möchten.

    Gegen die „in Vermögen liegt Rendite, deshalb muss man die besteuern“ Argumentation will ich jetzt gar nicht argumentieren, der Kommentar ist schon so lang. Nur: Wenn die Rendite daraus vernünftig besteuert wird, fällt das Argument einigermaßen in sich zusammen. Richtig kritisch wird es, wenn man über Nominal- und Realrendite redet. OK, im Moment haben wir Nullinflation. Aber bei 3% Zinsen und 2% Inflation bleibt schon bei 25% Steuersatz von der Rendite fast nichts mehr übrig. Das ist kaum mehr als Kapitalerhalt. Kann man alles auch so sehen …

    Generell glaube ich, dass es einfach und sinnvoller ist, Einnahmen zu versteuern als Vermögen (=Substanz), und würde nur in Ausnahmefällen davon abweichen wollen.

    • Ich will gar nicht bestreiten, dass das Eigentumsrecht gegen Steuern abzuwägen ist – allein ein Halbteilungsgrundsatz lässt sich daraus nicht konstruieren. Ob ein Grenzsteuersatz (nicht effektiv!) von 80 Prozent zwingend verfassungswidrig wäre ist eine interessante, aber auch akademische Frage. Ich kann hier nur den Text von Wieland empfehlen.
      Wir müssen inhaltlich auch gar nicht weiter zusammen kommen, aber der Erhebungsaufwand ist meiner Meinung eine Mär. Zum einen ist die Behauptung, dass Umsatzsteuern praktisch keinen Erhebungsaufwand hätten doch sehr mutig. Gerade das System zur Erhebung von Verbrauchsteuern ist sehr ausgefuchst. Von Steuerbanderolen bis Registrierkassen – und trotzdem schaffen es dann doch immer wieder Leute Umsatzsteuerkaruselle zu konstruieren.
      Zur Bewertung von Immobilien, die ja entscheidend für die Aussetzung der Vermögensteuer (das Gesetz gibt es übrigens noch und es hält die Länder formal davon ab eigene Ländervermögensteuern zu erheben, aber das nur am Rande), ist die Frage einfach zu beantworten. Bei der Grundsteuer griff man bisher auf Einheitswerte zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage zurück. Diese stammen von 1964 bzw. 1935! Genau das wird sich demnächst ändern, ich würde erwarten, dass die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer demnächst regelmäßig neu erfasst wird. Damit wäre auch eine verlässliche Basis für die Bewertung von Immobilieneigentum geschaffen.
      Was die Frage angeht, ob man eine Steuerdebatte überhaupt führen kann, ohne die gesamte Abgabenbelastung und hier eben auch die Sozialabgaben in den Blick zu nehmen, bin ich absolut bei dir.

      Vielen Dank für die Antwort – dein Punkt ist mir damit klarer geworden.

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