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Mikro055 – Die Papierkram Ausgabe

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Challo

Warum müssen so wenig Banker in den Knast?

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Thyssenkrupp gegen Ex-Manager – Streit um Schadensersatz geht in neue Runde

Student loans … Do your Paperwork!

NYT: As Paperwork Goes Missing, Private Student Loan Debts May Be Wiped Away

Wells Fargo Has Yet Another Scandal Brewing, This Time Over Car Loans

Wegen hoher Verluste: Uber will wohl US-Auto-Leasing-Geschäft einstampfen

Bildungsgutscheine, Spenden und was sonst noch komisch ist im US-Bildungssystem

Thalia will Geld

Börsenblatt: Ein Kommentar von Preisbindungstreuhänder Christian Russ zum Thalia-Brief / Rechnungen ohne Rechtsgrund

Amazon macht Druck auf deutsche Verlage (2014)

Armutsjournalismus

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Pick

Marco: Video: Economic Principles: Wie die Wirtschaftsmaschine arbeitet von Ray Dalio

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Ulrich: Texels Dubbel: Donker Speciaalbier

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Marcos Nachpick: FAZ: Vom Ende der Sprachlosigkeit DDR, Wende und Pegida …

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Intro-Music: Title: “Femme Fatale: 30a”; Composer: Jack Waldenmaier; Publisher: Music Bakery Publishing (BMI)

Dieter Mayeer
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Wie die Wirtschaftsmaschine funktioniert (Marco Herack)
FAZ: Vom Ende der Sprachlosigkeit (in Ostdeutschland) (Marco Herack)

Drinks

Texel's Dubbel von Texel's Speciaalbier (Ulrich Voß)
Schönramer Pils von Private Landbrauerei Schönramer (Marco Herack)
- Danke an Maximilian für die milde Gabe.
Intro-Music: Title: “Femme Fatale: 30a”; Composer: Jack Waldenmaier; Publisher: Music Bakery Publishing (BMI)

11 Comments

  1. myselfandi myselfandi

    Zu den US Banken, die nicht wissen welche Kredite sie zu welchen Konditionen in ihren Büchern haben die folgenden Links (d.h. häufig wohl Excel-Sheets, siehe dort…). Die Webseite thedailywtf.com sammelt Anekdoten von Programmierern, die aus ihrem Alltag erzählen -natürlich ohne Nennung wirklichen von Firmennamen.
    Das Problem sind auch anscheinend nicht immer die Kosten für neue Software, sondern wie häufiger bei Softwareprojekten, die Verwerfungen, die der neue Prozess in der Organisation bedeutet. Dazu auch die Notwendigkeit vorher gemachte Fehler korrigieren zu müssen. Das würde z.T. zu extreeeem schlechten Quartalszahlen führen, wenn Korrekturen für jahrelang akkumulierende Fehler durchgeführt werden müssten.

    Eigentlicher Artikel: https://thedailywtf.com/articles/The-Great-Excel-Spreadsheet
    Nutzerkommentare mit weiteren Anekdoten:
    https://thedailywtf.com/articles/comments/The-Great-Excel-Spreadsheet#comment-232384
    https://thedailywtf.com/articles/comments/The-Great-Excel-Spreadsheet#comment-232361

    Auch nett, 14 verlorene Millionen…
    http://thedailywtf.com/articles/The-Accounts-were-Pounded

    • Danke für den Input und die Links. Wir werden das wohl in der nächsten Folge mal aufgreifen.

  2. Ivo Ivo

    Zum Thema Haftung von Geschäftsführern und Vorständen
    Ich würde zunächst einmal vorschlagen, sich nicht primär aufs Strafrecht zu stürzen. Das ist zwar relativ beliebt aber auch oft nicht unbedingt der zielführende Weg.
    Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte haften in Deutschland grundsätzlich gegenüber der Gesellschaft, wenn sie ihre Pflichten verletzen (§43 GmbHG, §§93, 116 AktG). Darauf dürfte sich wohl auch der von Euch zitierte ThyssenKrupp Fall stützen und wie das Beispiel zeigt, scheint der Streit erstmal um das Vorliegen einer Pflichtverletzung zu gehen. Und genau da denke ich, müsste man auch ansetzen. Wenn ein Vorstand oder Geschäftsführer nicht beweisen kann, dass er dafür gesorgt hat, dass sich das von ihm (oder ihr) geführte Unternehmen bei wesentlichen Angelegenheiten nicht an Gesetze gehalten hat, dann sollte die persönliche Haftung eingreifen – und hier müsste man dann gegebenenfalls auch Vorstand und Geschäftsführer kollektiv in die Pflicht nehmen, damit so eine Ausrede wie „War nicht mein Bereich“ eben nicht zieht.
    Weitet man das jetzt noch auf den Aufsichtsrat aus und nimmt die Wirtschaftsprüfer (ich würde das ohnehin eher für prüfungspflichtige Unternehmen vorschlagen) mit ins Boot (vielleicht über eine gesamtschuldnerische Haftung), dann würde sich wahrscheinlich ausreichend Druck aufbauen, ordentlich zu dokumentieren und auf die Einhaltung von Gesetzen zu achten.
    Und über die Wesentlichkeit könnte man dafür sorgen, dass es jetzt nicht bei jeder Kleinigkeit zu einer Haftungsklage kommt, aber bei dem Kartellrechtsverstoß dieser Größenordnung oder der Dieselgeschichte wäre die ja zweifellos gegeben (Mir ist schon klar, dass der CFO vielleicht nix von Technik versteht und der technische Geschäftsführer vielleicht keine Bilanz lesen kann, aber jeder kann für seinen Bereich dokumentieren, dass er seinen Job ordentlich gemacht hat und das mit den anderen teilen. Und dann sollten die wesentlichen Dinge im Rahmen der Jahresabschlussprüfung ja eh angeschaut werden).
    Und vielleicht würde es auch Sinn machen, die Unternehmen dazu zu verpflichten, in solchen Fällen Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte in die Haftung zu nehmen. Die Motivation hierfür dürfte oft wegen eigener Betroffenheit sehr gering sein und dafür müsste man sich noch einen smarten Mechanismus ausdenken.
    Es wäre dann jedenfalls einfach viel unattraktiver gegen Gesetze zu verstoßen, um hohe Boni zu bekommen, da die Gefahr, mehr als diese zu verlieren, sehr groß würde.
    Das mag jetzt vielleicht für einige Menschen krass klingen, aber eigentlich geht es nur darum, dass wir dafür sorgen, dass sich Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte ans Gesetz halten müssen und ansonsten für den finanziellen Schaden haften. Aus meiner Sicht steht das schon so im Gesetz, es ist aber leider nicht so ausgestaltet, dass es regelmäßig zur Anwendung kommt – jedenfalls kommen mir solche Fälle nur selten unter. Und nach meiner bescheidenen Erfahrung ist die praktisch fehlende persönliche Haftung – insbesondere auch von Aufsichtsräten – mit das größte Problem, warum es so „attraktiv“ ist, sich nicht an Gesetze zu halten, wenn man damit Geld verdienen kann.
    Noch wichtig: Es geht bei alledem nicht um die Sinnhaftigkeit von unternehmerischen Entscheidungen, sondern nur um die Verletzung von Pflichten.

    • Ivo Ivo

      Da ich das Thema ziemlich wichtig finde und Ihr ja auch immer um Kommentare bittet, hatte ich ja die leise Hoffnung, dass noch jemand was dazu sagt. Wenn Ihr den Kommentar uninteressant oder wenig hilfreich fandet, würde mich das auch interessieren… also wenns gerade passt… fände es nur schade, wenn das Thema damit erledigt ist.

    • @Ivo: Ja, das ist ein wichtiges Thema. Ich hätte das Thema gerne auch reingenommen. Für die 56 und auch die neue 57 (Aufnahme heute) wurden wir aber quasi von Themen überrollt; gerade Crypto-Währungen bringen immer Feedback und da kommen täglich spannende News … Ja, zugegeben, man sollte die grundlegenden Probleme nicht immer unter der Tagesaktualität begraben, aber leider passiert das manchmal so …

      Bei den Vorschlägen: Ich kann dir folgen, frage mich (wie auch schon im Podcast), in wie weit die Manager-Haftpflicht-Versicherungen „dazwischengrätschen“; also am Ende den Vorstand wieder abschirmen … Greifen diese Versicherungen auch bei „Pflichtverletzungen“? (Hat man auf der Ebene der Thyssen-Tochter üblicherweise eine solche Versicherung?).

      Die Pflicht, solche Pflichtverletzungen durchzusetzen, sollte /eigentlich/ gegeben sein: Der Vorstand ist ja den Aktionären verpflichtet. Nicht wirklich selten sieht man ja solche Aussagen: Wir klagen, weil wir das den Aktionären schuldig sind. Das passiert aber – intern – selten, normal werden Externe verklagt. Vielleicht könnte hier auch mehr Aktionärsdemokratie helfen, also: Keine Entlastung, wenn der Vorstand nicht alles tut, solche Forderungen durchzusetzen. (In der Schweiz hat man ja die Vergütung des Vorstands aus der „allgemeinen“ Abstimmung herausgenommen, um einen Widerspruch der Aktionäre *für diesen Spezialbereich* einfacher zu machen. Vielleicht könnte man sowas speziell für „Compliance“ ähnlich machen; also wenn der Vorstand bei „Compliance“ nicht entlastet wird, bleibt er in der Haftung)

      Sehr komplexes Thema … Eine schöne und einfache Lösung gibt es leider nicht … Nicht einmal die Diagnose der Ursachen ist einfach … (siehe die Buch- und Podcastempfehlung in den Shownotes)

    • Ivo Ivo

      Danke fürs Feedback – ich wollte auch gar nicht drängeln und finde gerade Eure Bitcoin Diskussionen super 🙂
      Hinsichtlich der D&O Versicherungen hätte ich meine Zweifel, dass die Vorstände in den hier diskutierten Fallgestaltungen schützen würden. Die greifen nach meinem Kenntnisstand in der Regel nur bei einfachen Pflichtverletzungen, nicht aber bei Vorsatz oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen. Und wenn man als Vorstand mit anderen Unternehmen Absprachen zu Preisen und zum Nachteil seiner Kunden trifft, dürfte das nur in Ausnahmefällen kein Vorsatz sein. Wenn ein Diesel Pkw einen mehrfach über dem zulässigen Grenzwert liegenden Schadstoff Ausstoß liegt und eine Software zur Regulierung aktiv eingesetzt wurde, will ich die Versicherung sehen, die sagt: Klar, konntest Du ja nicht wissen. Hier sind 200 Mio Euro.
      Und ich würde auch sagen, dass die Pflicht grundsätzlich besteht, sich den Schaden des Unternehmens beim (internen) Verursacher wieder zu holen. Aber wenn beispielsweise der Vorstand, der die Pflichtverletzung begangen hat, noch im Amt ist, wird er wohl kaum auf eine Klage drängen. Und wenn er mittlerweile im Aufsichtsrat sitzt, wird es ähnlich aussehen. Deshalb dachte ich auch an die Wirtschaftsprüfer, denn deren Risiko ist natürlich größer bzw. können die auch nicht immer so genau einschätzen, wie da intern so die Lage ist.
      Mal schauen… vielleicht finden wir ja noch eine Lösung.

    • Ich habe leider keine Beispiele, aber ich meine mich erinnern zu können, dass es sehr wohl Fälle gab, in denen das Gericht Vorstände zu Strafen verdammt hat, die die Versicherung dann beglichen hat. Also defakto das Gericht einmal so, und einmal andersherum entschieden hat. Allerdings müssten mir dazu die konkreten Fälle einfallen, weil es da doch sehr auf den Einzelfall ankommt.

      Klar, in der Dieselgeschichte ist es wohl eindeutig. Ich glaube nicht, dass Winterkorn da davon kommt und ich glaube auch nicht, dass er dafür die Versicherung heranziehen kann. Er wird also wohl in die private Haftung fallen. Anders gesagt: Er kann daher nur auf Zeit spielen (ist ja auch schon 70 …); Hilfe kommt von alten Bekannten, die noch an der Macht sitzen (und selber Dreck am Stecken haben).

      Tja, am Ende bleibt die Frage, warum die „schwere Pflichtverletzung“ so schwierig nachzuweisen ist und warum das so selten passiert. Helfen am Ende die (internen) Compliance-Abteilungen und die (externen) Wirtschaftsprüfer mehr dabei, den Vorstand zu entlasten, weil der Vorstand dahin immer Verantwortung abwälzen kann?

    • Ivo Ivo

      Vielleicht noch eine Erklärung zum Thema Fahrlässigkeit im Zivilrecht: Man unterscheidet da zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit. Einfache Fahrlässigkeit könnte man wohl auch mit „Shit happens“ beschreiben, also hättest Du die erforderliche Sorgfalt angewendet, wäre das nicht passiert. Dann liegt zivilrechtlich aber immernoch ein Verschulden vor und Du haftest deswegen für den Schaden, den Du fahrlässig verursacht hast. Allerdings kannst Du Dich dagegen oft versichern und daher wird es auf jeden Fall Fälle geben, wo ein Gericht das Verschulden bejaht, die Versicherung allerdings zahlt, weil eben nur einfache Fahrlässigkeit vorlag.
      Grobe Fahrlässigkeit bedeutet in etwa, dass Du richtig Mist gebaut hast. Du wolltest den Schaden zwar nicht verursachen, aber wenn Du mal kurz nachgedacht hättest, wäre Dir klar gewesen, dass es zu dem Schaden kommt. Dafür zahlen Versicherungen in der Regel nichts oder nur wenig. Und für Vorsatz zahlen sie eh nicht.
      Insofern gibt es natürlich Fälle, in denen ein Gericht Schadensersatz bejaht und die Versicherung zahlt. Aber was wir hier diskutiert haben, dürfte wohl alles eher grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz gewesen sein.
      Und was die Lösung betrifft, denke ich wie oben schon angedeutet, dass die Lösung eben darin liegen könnte, mehr Druck aufzubauen, dass der Schadensersatz auch geltend gemacht wird. Und das könnte durchaus über Compliance Abteilungen und vor allem Wirtschaftsprüfer erfolgen, wenn man insbesondere letztere dafür haftbar macht, wenn sie nicht auf bestehende Schadensersatzansprüche ausdrücklich hinweisen. Das Abwälzen von Verantwortung müsste halt richtig unattraktiv und riskant gemacht werden.

    • Dass es überhaupt noch extreme Armut in Europa gibt, ist natürlich äußerst enttäuschend. Wenn man sich allerdings die Sparprogramme in den Südländern anschaut, war auch irgendwie klar, dass es in dieser Hinsicht eine klare Verschlechterung geben muss. Politisch dagegen gemacht haben wir leider nichts … (und zum Weitersparen gezwungen, auch in Ländern,in denen es nicht einmal ein Konstrukt wie Sozialhilfe gibt).

      Was am SZ Artikel so frustrierend ist: Es gibt vieles, was man an der Armutserfassung und -bestimmung kritisieren kann. Man kann über den Schwellwert diskutieren. Ob man die Daten hat. Ob man von Ländern mit falschen Daten versorgt werden. Und und und. Der Ourworld-in-Data-Artikel nennt ja ein paar der unterschiedlichen Ergebnisse, die dabei herauskommen können.

      https://ourworldindata.org/extreme-poverty-in-rich-countries-what-we-know-and-what-we-dont-know/

      Aber genau das wird alles nicht diskutiert, sondern die gesamte Entwicklung in Frage gestellt. Also angezweifelt, ob es überhaupt eine Reduzierung der absoluten Armut gegeben hat. Ich glaube aber, dass das niemand anzweifelt, auch keiner der Wissenschaftler, die im Ourworld-in-Data-Artikel genannt werden. Diese mögen zwar auf deutlich unterschiedliche Zahlen für die aktuelle Anzahl von Armen kommen, diese mögen auf unterschiedliche Zahlen vor 25 Jahren kommen, aber ich schätze dass niemand behauptet, dass heute mehr Menschen in absoluter Armut leben müssen als vor 25 Jahren …

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