Press "Enter" to skip to content

Mikro100 Das große Jubiläum mit schockierenden Offenbarungen

Liebe Hörerinnen,
Liebe Hörer,

die Mikroökonomen sind ein unabhängiger Podcast über Wirtschaft, der, Wir wollen keine Werbung machen und dauerhaft ein unabhängiges Informationsangebot aufbauen, das die Dinge anders macht. Möglich wird dies erst durch Euch. Vielen Dank dafür!

Spenden!

Die BaFin in Zeiten von BigData und autonomen Algorithmen
Über die Steuerspargeilheit multinationaler Konzerne
Gesellschaftsteil: Picks
Gesellschaftsteil: Bier

Intro-Music: Title: “Femme Fatale: 30a”; Composer: Jack Waldenmaier; Publisher: Music Bakery Publishing (BMI)
Marco Herack
Marco Herack

View all posts

Picks

Trumps neue Weltordnung (Marco Herack)
New Yorker, englisch

Drinks

Jahrhundertbier von Ayinger Privatbrauerei (Ulrich Voß)
Intro-Music: Title: “Femme Fatale: 30a”; Composer: Jack Waldenmaier; Publisher: Music Bakery Publishing (BMI)

6 Comments

  1. Julian Julian

    Hey,

    vielen Dank, wieder mal eine sehr interessante Folge. Ich glaube Marco erwähnt an einer Stelle, dass die Preise für Apps, nach einer ß„nderung der Besteuerung, gestiegen sind (hoffe mal, ich habe das jetzt einigermaßen richtig wiedergegeben). Habt ihr dafür noch eine Quelle parat?

    Viele Grüße

  2. ThomasMach ThomasMach

    Die Gesamtsteuereinnahmen des Bundes belaufen sich auf 301 Mrd, davon sind nur 13,3 Mrd. Koerperschaftssteuer (die Laender haben ebenfalls 13,3 Mrd Koerperschaftssteuer bekommen). Die 15 Mrd USD entgangener Unternehmenssteuern sind also fast die Haelfte der Koerperschaftssteuer. (Zahlen von https://www.bundeshaushalt-info.de/#/2017/soll/einnahmen/einzelplan/6001.html)
    Daneben hat der Staat auch noch Gewerbesteuer in Hoehe 52,9 Mrd EUR in 2017 eingenommen (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/29413/umfrage/steuereinnahmen-durch-die-gewerbesteuer-in-deutschland/)

    Ich denke ihr liegt richtig mit der Einschaetzung, dass es bezogen auf das Gesamtsteueraufkommen um wenig Geld geht, jedoch bezogen auf die reinen Unternehmenssteuern um relativ viel.
    Am Ende ist uns aber vermutlich mehr geholfen, wenn Google und Facebook Mehrwertsteuer auf die in Deutschland ausgespielten Werbebanner zahlen muessten.

    • Danke für das Heraussuchen der Zahlen.

      Ob die Mehrwertsteuer was ändern würde? Kunden sind doch meistens Firmen und die können es wieder absetzen …

  3. Simon Simon

    Hallo,

    auch von mir ein kurzer Einwurf zum Thema Unternehmenssteuern:

    1. Ich möchte behaupten, dass der maßgebliche Grund für die vermeintlich niedrigen Unternehmenssteuersätze (Körperschaftsteuer von 15%, Gewerbesteuer von 12-17%) darin besteht, dass die Gewinne der Unternehmen auf Ebene der Anteilseigner i.d.R. nochmal versteuert werden müssen.

    Von 100 € Bruttogewinn versteuert das Unternehmen also angenommene 30%, verbleiben 70 €. Bei Ausschüttung an den Anteilseigner unterliegen diese Gewinne dann nochmal der Einkommensteuer (entweder 25% Kapitalertragsteuer oder tarifliche ESt mit Teilfreistellung). Der einfachte Aktionär zahlt auf die 70 € Ausschüttung dann also nochmal 26,375 % KESt (~ 18,50 €) und erhält netto 51,50 €.

    Die Gesamtsteuerlast liegt dann sogar noch über derjenigen, die bei einer natürlichen Person (kleiner Handwerksbetrieb bspw.) angefallen wäre. Dafür gibt es halt Haftungsbeschränkung und niedrigere Steuerlast, solange die Gewinne im Unternehmen verbleiben.

    Insgesamt sollten die Steuerquoten für natürliche und juristische Personen – am Ende – immer in etwa gleich hoch ausfallen (Rechtsformneutralität als Ausfluss des Gleichheitsgrundsatzes).

    2. Ich glaube, dass man die Besteuerung von multinationalen Konzernen und insbesondere von Tech-Unternehmen ein Stück weit neu denken muss. Die Konzepte sind eigentlich allesamt bekannt und müssten aus anderen Bereichen zusammengeführt werden.

    – Bei Steuerinländern, die Erträge in ausländischen Beteiligungsvehikeln erzielen, wird der Zufluss der Erträge jährlich fingiert und besteuert, egal wann er tatsächlich fliesst (Außensteuergesetz).

    – Der Auftraggeber von Bauleistungen muss ab ßœberschreiten bestimmter Auftragssummen – soweit der Leistungserbringer keine Freistellungsbescheinigung vorlegt – 15% der Bruttosumme einbehalten und an das Finanzamt des Auftragnehmers abführen (Bauabzugssteuer).

    – Der Unternehmer, der ein künstlerisches oder publizistisches Werk für seine unternehmerischen Zwecke nutzt (Websitegestaltung, DJ-Auftritt, Fotografien, etc.), muss auf das an den selbstständigen Künstler oder Publizisten gezahlte Honorar noch Beiträge (derzeit 4,8%) an die Künstersozialkasse abführen.

    – Zinsen sind grenzüberschreitend nur in beschränkter Höhe abzugsfähig, um „missbräuchliche“ Steuergestaltung zu unterbinden (Zinsschranke).

    Eine internationale Regelung wird es in absehbarer Zeit wohl leider nicht geben, da zu viele Partikularinteressen im Spiel sind. Ich halte ein Steuerregime, was die vorgenannten Punkte aufgreift und anwendet, am erfolgversprechendsten.

    3. Deutschland ist – bei Anwendung der selbst definierten Maßstäbe – ein Niedrigsteuerland. 😉

    • zu 1. bzgl. der versteuerung von ausschüttungen:

      das sind kapitalerträge. als aktionär investierst du (im regelfall, ausnahmen kapitalerhöhungen etc.) nicht aktiv in das unternehmen sondern beteiligst dich am unternehmen. das wird in der gesamtbetrachtung nicht mit der unternehmensbesteuerung in einen topf geworfen.

      die unternehmenssteuern sind eher wegen der globalen konkurrenz so niedrig. wobei ich sie gar nicht mal niedrig finde. es ging uns va um die unternehmen, die diese steuern vermeiden.

      zu 3.: ja, absolut.

      zu 2.: dazu machen wir hoffentlich noch eine folge. das thema ist ja ebenso komplex wie spannend.

      mfg
      mh

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert