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Mikro152 Eine Vermögenssteuer für Ebola-Spekulanten

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Vermögenssteuer

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5 Comments

  1. Björn Björn

    #Vermögenssteuer
    Das was Hanna gesagt hat, ist richtig. Vieles wird in der Diskussion durcheinander geschmissen und der Vergleich mit dem Wasserstand in der Badewanne ist sinnhaft. Leicht anders sehe ich lediglich den Aspekt, dass man u. U. durchaus schon die Substanz auch dann besteuern könnte, wenn man diese selbst erarbeitet hat. Nämlich dann, wenn dies immens viel ist. Aber das ist wohl eher ein Detail.

    Dennoch würde ich mir von Euch noch genauere Ausführungen zum Thema wünsche. In einigen Ländern klappt das mit der Vermögenssteuer offenbar ganz gut. Wie ist sie in diesen Ländern ausgestattet (Freibetrag / Freigrenze, Bemessungsgrundlage, Steuersatz, ggfs. Steuerprogression, Häufigkeit der Neubewertung von Vermögensgegenständen wie Häusern, Schmuck und Oldtimern –> ist dies jährlich notwendig oder reicht evtl. auch alle 5 oder 10 Jahre?). Wie hoch wird der Verwaltungsaufwand geschätzt sofern bekannt? Wie ist im jeweiligen Land der Zusammenhang zu Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Einkommensteuer.

    Müsste in Deutschland sinnvoller weise mit der Vermögenssteuer eine Reform der Besteuerung von Unternehmen kommen? Stichwort Personengesellschaft vs. Kapitalgesellschaft und unterschiedliche Besteuerung.

    • Es ist halt alles sehr schwierig. Im Rahmen der Klimawende wird ja jetzt die Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer diskutiert. Nur ist genau so eine Staffelung der Entfernungspauschale schonmal gekippt worden, damals ging es (IIRC) um keine Pauschale bis 20km und erst danach eine Pauschale.

      Will sagen: Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind nicht ganz so easy, vor allem hilft leider der Blick ins Ausland nicht. In Deutschland haben die Gerichte in der Vergangenheit durch viele Entscheidungen an vielen Stellen ziemlich hohe Anforderungen an Gerechtigkeit/Genauigkeit gestellt. Ich weiß daher nicht, ob bürokratiesparende Ideen wie „wir messen das Vermögen nur alle 10 Jahre“ überhaupt durchsetzbar sind.

      Daher tendiere *ich* auch manchmal in Richtung: Vermögensteuer in der Mottenkiste lassen, dafür lieber eine spürbare Erbschaftsteuer einführen (man kann man auch gut begründen: Wer sich sein Vermögen selber erarbeitet hat, darf das behalten (und gerne auch verprassen); wer es ohne eigene Leistung erben würde, muss einen spürbaren Teil davon abgeben). Im Gegenzug würde ich die Einkommensteuer senken; nicht unbedingt den Höchstsatz (45% + Soli), sondern in der „Mitte“, so dass man bei 40.000, 60.000, 80.000€ zu versteuerndem Einkommen weniger zahlt, also da, wo jetzt aktuell der „Wal in der Badewanne“ (siehe https://www.diw.de/sixcms/detail.php?id=diw_01.c.559193.de) die höchste Belastung hat, wenn man *alle* Steuern (auch MwSt) und Sozialabgaben mit einrechnet.

    • ThomasMach ThomasMach

      @egghat: Genau das Argument, einmalige Erfassungskosten bei der Erbschaftssteuer sind den jährlichen Erfassungskosten bei der Vermögenssteuer vorzuziehen, hast du schon bei der letzten Mikro-Folge über das Thema erwähnt. War schade, dass Hannah und Marco sich nicht daran erinnert haben.

  2. Björn Björn

    Ich bin ja bei Euch. Nur warum ist die Erbschaftssteuer nicht so, dass sie wirkt. AFAIK hat das damit zu tun, dass Geld, welches in Unternehmen steckt, davon zeitweise ausgenommen ist. Also explizit nicht in Aktien, sondern der Mittelständler, der sein Unternehmen seinen Kindern vererbt. Das Argument ist dann immer, dass keine Liquidität aus dem Unternehmen gezogen werden kann ohne Arbeitsplätze zu gefährden.

    Abgesehen davon: Funzt für Erfassung des Vermögens bei Vererbung heute einigermaßen gut?

    Und dennoch fände ich es spannend, warum die Vermögenssteuer in einigen Ländern offenbar gut funktioniert.

  3. Björn Björn

    Sorry, Autokorrektur. Für Erfassung = die Erfassung

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