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Hallo Hannah und Marco,
vielen Dank für eure Ausführungen und Einordnungen zum Thema Rente.
Was ich mich frage: wieso hört man (zumindest öffentlich) niemanden davon sprechen, die Beitragsbemessungsgrenze abzuschaffen?
Würde das nicht bedeuten, die Einnahmen zu erhöhen, aus denen man einen Teil in den Kapitalstock überführen könnte?
Oder führe man damit sofort unseren gesamten Sozialstaat gegen die Wand, weil dieser Wegfall zu anderen Herausforderungen führt?
Vielen Dank für euer Verständnis, falls meine laienhafte Frage ökonomisch doof sein sollte 🙈
Liebe Grüße.
Danke für deinen Kommentar und sorry für die späte Antwort. Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze hätte letztlich den selben (Nicht-)Effekt wie die Integration von Beamten. Kurzfristig höhere Einzahlungen aber langfristig auch Rentenempfänger mit höheren Ansprüchen. Und auch hier trägt dann die Demographie und die soziale Schere dazu bei, dass das eher früher als später passiert, denn die Arbeitnehmer jenseits der Beitragsbemessungsgrenze („höhere Mittelschicht“) sind eher jenseits der 50.
Die BBG kann im aktuellen System nicht abgeschafft werden weil BSG und BVerfG eine unbedingte verknüfung von Leistung und Beitrag vorraus setzen. Das geht nur über eine Kopfpauschale bei der Leistung und Beitrag gar keine Rolle mehr spielen, aber schlussendlich ist auch dort die Gefhar dass die sogenannten Leistungsträger entlastet werden.
Hallo,
ich hätte eine Anmerkung / Frage zum Rentenbeitrag:
Aus meiner Sicht könnte die Einnahmensituation z. B. auch in Anlehnung an das Schweizer System (1. Säule) verbessert werden. D. h. keine Begrenzung des Beitragssatzes, aber eine Begrenzung der Rentenzahlung. Für Deutschland z. B. Nutzung der Beitragsbemessungsgrenze zur Begrenzung der maximal erreichbaren Rentenpunkte (aktuell knapp 2 pro Jahr), der Rentenbeitrag wäre aber nicht gedecktelt bzw. der Deckel würde vom aktuellen Niveau nach und nach angehoben werden. Ja, wäre Umverteilung, aber zumindest innerhalb eines Systems (statt über Steuern, CO2-Abgabe u. ä. zu gehen). Dann würde es auch helfen, die Basis zu vergrößern (Selbstständige, Beamte).
Eine weitere Möglichkeit zur Erhöhung der Beiträge wäre, alle Einnahmen gleich zu behandeln (also auch Sozialabgaben auf Kapitalerträge).
Vielleicht könnt ihr das ja nochmal diskutieren 🙂
Viele Grüße
Tobias
Eine Trennung von Beitrag und Leistung lassen BSG und BVerfG bei der Rente nicht zu, die Bundesgerichte fordern eine 1:1 umrechnung. Mindesrente und Rentendeckel sind dann eine rentenfremde Leistung und müssen über Steuern laufen.
mit ein bisschen Verzögerung eine kleine Korrektur:
Wer als Arbeitnehmer über der Renten-Beitragsbemessungsgrenze verdient, ist *nicht* freiwillig Renten-versichert. Die Beiträge sind gedeckelt, man muss diese bis zum Deckel allerdings weiterhin zahlen.
Freiwilligkeit gibt’s in der Krankenversicherung, wenn die dort geltende Grenze überschreitet.
Hallo Marco,
Ich habe lediglich zwei Anmerkungen.
1. mir ist es aufgefallen dass die Folgen seit geraumer Zeit transkribiert sind, jedoch sah ich keinen Bedarf darin für mich nachzulesen wenn ich die entsprechende Folge bereits gehört hatte.
2. Guinness sollte man immer so trinken dass man keinen(!) Schaum trinkt! Falls das nicht bekannt war, bitte beim nächsten Mal testen 😜👌
Kommt drauf an, wo du hörst. Apple hat bspw. entschieden, dass alles transkribiert wird. Dazu wurden wir gar nicht gefragt.
Bei der Foreign Times wiederum habe ich das Auto-Transkript mal aus Versehen aktiviert und musste es dann bezahlen.. ab der nächsten Folge sollte das ‚aus‘ sein.