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Mikro071 Verzähl mir nichts

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Challo

Nachklapp – Bitcoin bubbelt

Wie viele Bitcoins gibt es wirklich? Forbes: Exclusive: Nearly 4 Million Bitcoins Lost Forever, New Study Says (Achtung: Studie sehr umstritten, es wird einfach davon ausgegangen, dass Bitcoins, die seit einigen Jahren nicht mehr „benutzt“ wurden, nicht mehr zur Verfügung stehen, darunter alle Bitcoins, die der Erfinder Satoshi Nakamoto am Anfang gemined hat …)

Volksverzählung – Pfusch vom Amt

FAZ: Volkszählung 2011: Pfusch vom Amt

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NRW-Sozialticket wegliberalisiert oder auch nicht

CDU-FDP Regierung will Sozialticket für ÖPNV abgeschaffen: WDR: Widerstand gegen Förderungsstopp für NRW-Sozialtickets

Ach nee, doch nicht: DLF: NRW-Regierung macht Rückzieher

Spiegel: 1500 Euro pro Semester – NRW verlangt Gebühren von internationalen Studenten

ZEIT: Wenn Goethe betteln muß (Reg-Wall)

Schlecker-Urteil erstaunt

Anwalt.de: Schlecker-Prozess: Mehrjährige Freiheitsstrafen, aber kein Gefängnis für den Drogerieunternehmer; Kinder mit Gefägnisstrafe, legen aber Revision ein

SZ: Im Taxi zum Gericht, im Porsche nach Hause

n-tv: Schlecker-Prozess – Wirtschaftsprüfer müssen zahlen

Siemens baut ab … Muss das sein?

FAZ: Siemens schließt Standorte in größter Konzernsparte

Wiwo: Siemens bekam Millionen-Förderung für Ost-Standorte

Handelsblatt: Siemens Chef – Kaesers Brief an Martin Schulz im Wortlaut

FAZ Kommentar: Die Kritik ist wohlfeil und unfair

Japanische Wirtschaft: Unternehmenskultur vor dem Umbruch

Markt wandelt sich, Solarenergie ist in vielen Ländern die billigste Energie: Solar Power Is Now The Cheapest Form of Energy in Almost 60 Countries

Jeff Bezos ist reich – So richtig reich (100 Milliarden Dollar)

FAZ: Jeff Bezos ist jetzt 100 Milliarden Dollar reich

Vertriebsmanager: Black Friday: Warum der Megarabatt nichts bringt

Öl-Kartell-Orga per WhatsApp

The Economist explains: The strange geopolitics of rising oil prices

Besser das verwenden (solltet ihr auch …): Signal Secure Messenger

Media Merger Mania in den USA – Wer darf und wer darf nicht?

Bloomberg: AT&T, U.S. Prepare to Battle in Court Over Time Warner Merger

Manager Magazin: Koch-Brüder unterstützen Offerte. US-Medienkonzern Meredith übernimmt Time-Verlag

FCC erlaubt Merger zwischen lokalen TV-Sendern und Zeitungen. Handelsblatt: US-Regulierer erleichtert Fusionen

Picks

Marco: Tolstoi – Auferstehung (als eBook fast kostenlos)

Ulrich: Freakonomics Podcast: Nurses to the Rescue! dazu auch: Uwe Reinhardt in der NYT: NYT Economix Blog: Uwe Reinhardt

Kein Bier

Buh.

Internes und Tschöö

Intro-Music: Title: “Femme Fatale: 30a”; Composer: Jack Waldenmaier; Publisher: Music Bakery Publishing (BMI)

Dieter Mayeer
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Freakonomics Podcast - Können Krankenschwestern das US-Gesundheitssystem retten? (Ulrich Voß)
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8 Comments

  1. Felix Felix

    Ein paar Anmerkungen zu Eurer Zensus-Geschichte. Vorweg der Disclaimer dass ich Ende der 90er 4 Jahre beim Statistischen Bundesamt gearbeitet habe und dort einiges an Grundsatzdebatten und vorbereitenden Diskussionen mitbekommen habe.

    Ich schiebe es auf Euer jugendliches Alter dass weder bei Euch noch im FAS-Arrikel das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (!!) vom Dezember 83 erwähnt wird. Dieses Urteil, das uns nebenbei das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung brachte, hat der Arbeit der amtlichen Statistik enge Grenzen gesetzt. Hinzu kam dann noch die Volkszählung 1987, die damals noch als Vollerhebung durchgeführt wurde. Demos, Gewalttaten, zahllose Prozesse gegen Verweigerte haben in den Köpfen der Politik Spuren hinterlassen. (Der angemalte Rasen im Westfalenstadion ist das Symbolbild dazu.)

    Im 83er Urteil wurde unter anderem festgelegt, dass ein Zensus (und alle amtlichen statistischen Erhebungen) eine qualifizierte Rechtsgrundlage brauchen. Es muss also schon im Gesetz sehr detailliert festgelegt werden, was von wem abgefragt werden soll. Wesentliche Teile der methodischen ßœberlegungen müssen also schon vor dem Gesetzgebungsverfahren erfolgen. Dass dann die Politik am Ende darüber zu entscheiden hat macht es nochmal problematischer.

    Wegen der 87er Erfahrungen war zudem klar, dass eine erneute Vollerhebung politisch nicht durchsetzbar war. Die Kosten waren dabei ein Aspekt, aber nach meiner Einschätzung nicht unbedingt der entscheidende.

    Man stand also nun vor dem Problem, eine Methodik für einen Zensus zu entwickeln, der sich nicht auf eine durchgängige Vollerhebung stützt. Das ist alles andere als trivial. Stichprobenerhebungen benötigen z. B. einen Hochrechnungsrahmen, der seinerseits auf Informationen über die Grundgesamtheit aufbaut. Hier beißt sich die Katze methodisch in den Schwanz. Die Nutzung von Melderegistern ist rechtlich beschränkt (Informationelle Selbstbestimmung + Datenschutz!) und auch methodisch schwierig weil die Register (anders als z.B. in Schweden) nie für derartige Zwecke designt waren. Die Frage der Qualität ist vielschichtig und würde einen eigenen langen Kommentar füllen.

    Im Rahmen dieser Vorbereitungen, die ein paar Jahre gedauert haben, gab es Testerhebungen und einige methodische Untersuchungen bei denen selbstverständlich auch universitäre Wissenschaftler eingebunden waren. (In den statistischen ß„mtern sitzen übrigens auch nicht nur Verwaltungsbeamte und Juristen. Die Leute verstehen wirklich etwas von ihrem Job.) Dazu gibt es auch zahlreiche Artikel, die die verschiedenen Aspekte beleuchten.

    Irgendwann kam es dann eben zum Schwur, das Zensusgesetz wurde formuliert und verabschiedet. Und natürlich war man sich diverser Unsicherheiten bewusst. Eine Generalprobe war aber nicht möglich. Die nachträgliche Kritik, die es nun gibt und die sich unter anderem in der Verfassungsklage widerspiegelt hat für mich im wesentlichen zwei Aspekte: zum einen kommt es im zu Ergebnissen, die die methodische Qualität in Frage stellen. Im Artikel ist die Kindergeschichte aus Flensburg genannt. Dazu muss man sagen, dass das Stichprobendesign primär auf die Qualität der aggregierten Ergebnisse ausgerichtet war. Wer sich etwas mit Stichproben und Stochastik auskennt ist nicht verwundert, dass es bei den zahlreichen denkbaren Detaillierungen zu Einzelaussagen kommt, die offensichtlich falsch sind. Diese Detaillierung war aber nicht das ziel und diese Kuriositäten sprechen nicht automatisch gegen die Methodenqualität.

    Der zweite Aspekt: die Ergebnisse führen – oh Wunder – zu Verschiebungen, die mitunter wehtun, weil sie den betroffenen Kommunen Geld kosten. Dass man da als Bürgermeisterin nicht glücklich drüber ist und nachfragt, ob das denn alles mit rechten Dingen zugegangen ist, ist verständlich. Und so landet die komplexe Frage der methodischen Qualität auf dem Tisch von obersten Juristen, die ihre fachliche Inkompetenz dann leider auch noch mit einem launigen Göbbels-Zitat übertünchen, aber das nur am Rande. Auf Entscheidung und Begründung bin ich jedenfalls gespannt.

    Noch zu der Frage, warum sich Wissenschaftler nachher nicht die Daten ansehen durften: auch das ist ein Ausfluss aus dem 83er Urteil. Die erhobenen Daten dürfen grundsätzlich nur so lange aufgehoben werden, wie sie zur Erstellung der Ergebnisse benötigt werden. Eine Einsichtnahme durch Dritte ist so ohne weiteres rechtlich nicht zulässig. Die Möglichkeiten der Forschung an Einzeldaten aus der amtlichen Statistik sind in den letzten 17 Jahren deutlich ausgebaut worden, was grade für die mikrofundierte Wirtschaftsforschung ein Segen war (Wirkungen von Steuerrechtsänderungen können heute viel besser prognostiziert werden als früher) , es ist jedoch erheblicher Aufwand nötig, um die Anonymisierung sicher zu stellen. Eine unmittelbare Arbeit mit Originaldaten ist rechtlich jedoch in der Regel schlicht nicht möglich.

    Natürlich bin ich befangen. Ich habe (wenn auch inzwischen etwas ältere) Insiderkenntnis und kenne noch einige der handelnden Personen (die jetzt Hauptverantwortliche für den Zensus saß im Nachbarbüro). Ich weiß, dass das keine Stümper und Amateure sind, sondern Profis, die in einem stark verrechtlichen Rahmen in einer nachgeordneten Behörde versuchen, qualitativ gute Erhebungen und Zahlen zu liefern. Und das gelingt in der Regel auch. Es richtig und wichtig, dass das hinterfragt wird, und der fachlichen Diskussionen gab es viele. Ein Verfassungsgerichtsverfahren ist aber nicht die beste Plattform für eine gute wissenschaftliche Debatte, da die Interessen dort auch nicht immer durch hehre Wissenschaftlichkeit geprägt sind.

    Zum Schluss: warum geht das in USA wider mal alles irgendwie soviel besser? Dort steht der Census in der Verfassung und wird seit Anbeginn alle 10 Jahre als Vollerhebung durchgeführt. Die Leute kennen das wie ihre Steuererklärung, es gib keine große Debatte, keine Verrechtlichung, keinen Zwang zu großen Methodenbrüchen. Einen solchen Status und eine solche Historie hast Du – oder Du hast sie nicht. Sie lässt sich jedenfalls nicht einfach herzaubern.

    Den Rest vom Podcast höre ich mir dann später an 🙂

  2. Moritz Moritz

    Keine Kritik, kein genörgel…

    Zur aktuellen Folge… Die OPEC-WhatsApp Gruppe hat mich persönlich besonders begeistert.

    So als Themen-Vorschlag:

    Die Woche war doch der EU Afrika Gipfel. Vielleicht könnt ihr zum Thema Entwicklungshilfe oder Wirtschaft in Entwicklungsländern einen kleinen Beitrag machen. Oder zu den Ergebnissen des Afrika Gipfels. Oder einfach eure Meinung kundtun.

    Grüße aus Madrid
    Moritz

    • Felix Felix

      Die Umstellung bei den Meldeämtern ist aber wahrscheinlich eine Folge der Zensus- Probleme. Insofern: guter Schritt.
      Noch mal wiederholt: Melderegister hatten nie die Aufgabe eine ordentliche Statistik zu liefern.

  3. Ironman Ironman

    Ich wollte auf das Thema Bitcoin eingehen (bin im April mit 1€ eingestiegen): Es ist egal wieviele bitcoins verloren gegangen sind. Alle die ich kenne, die in Bitcoin investieren, haben keinerlei Aktien oder ETFs. Die wissen nicht was das Wort Marktkapitalisierung bedeutet. Was aber alle gemein haben, ist dass Sie die coins gegen Euro tauschen möchten nachdem sich der Kurs vervielfacht hat. Ich hab keine Ahnung

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